Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.

  • hikaru755@lemmy.world
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    4 days ago

    Im Artikel steht:

    Zusätzlich [zur Löschung des Bilds] sprach das Gericht 100 Euro Schadensersatz zu: Nicht, weil die Daten missbraucht wurden, sondern weil der Kläger für rund eineinhalb Jahre die Kontrolle über sie verlor. Schon dieser Kontrollverlust kann laut Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein immaterieller Schaden sein. 100 Euro seien, so das OLG, “angemessen, aber auch ausreichend”.

    Finde das ist schon ziemlich klar nicht einfach nur dem Buchstaben des Gesetzes gefolgt, sondern abgewogen was sinnvoll ist und dem Sinn des Gesetzes entspricht.

    • Kissaki@feddit.org
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      Deutsch
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      4 days ago

      Die Betragshöhe von 100 Euro sind auch fair. Ist kein großer “Schadenersatz”.

      • hikaru755@lemmy.world
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        3 days ago

        Sehe ich auch so. Da kommt halt nochmal ein Vielfaches von drauf für die Anwaltskosten des Klägers. Verstehe wieso das so läuft, aber ich finde da könnte man noch am ehesten drüber nachdenken ob das so fair ist, wenn der Verfahrenswert so gering ist

    • Zacryon@feddit.org
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      3 days ago

      Wäre man also fein dabei gewesen, wenn man Fahry auf dem Bild zensiert hätte?