Eine Sparkasse muss einem Kunden, der grob fahrlässig Phishing-Opfer wurde, wegen Verzicht auf einen sicheren Login-Schutz einen Teil seines Schadens erstatten.
Überschrift ist inhaltlich falsch. Login ohne 2-Faktor, um mehr als nur den Kontostand anzuzeigen genügt, laut Artikel, nicht. Außerdem sei es nicht gut, beim bestätigen einer Transaktion zu wenige Details, wie fehlende Empfängernamen, angezeigt zu bekommen.
Überschrift ist inhaltlich falsch. Login ohne 2-Faktor, um mehr als nur den Kontostand anzuzeigen genügt, laut Artikel, nicht. Außerdem sei es nicht gut, beim bestätigen einer Transaktion zu wenige Details, wie fehlende Empfängernamen, angezeigt zu bekommen.