Teilerfolg für zwei Cannabiskonsumenten: Im nördlichen Teil des Englischen Gartens darf ihnen der Konsum des berauschenden Hanfs nicht durch den Freistaat Bayern untersagt werden. Das entschied der BayVGH in München im Eilverfahren.
Teilerfolg für zwei Cannabiskonsumenten: Im nördlichen Teil des Englischen Gartens darf ihnen der Konsum des berauschenden Hanfs nicht durch den Freistaat Bayern untersagt werden. Das entschied der BayVGH in München im Eilverfahren.
Also, außer Herbert Grönemeyer natürlich.