WALDDORFHÄSLACH. Ein 3-Jähriger wurde bei einem Verkehrsunfall, der sich am Mittwochnachmittag gegen 16.25 Uhr auf dem Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters in der Johannes-Majer-Straße ereignet ...
Um etwas oder jemanden zu übersehen, muss man nicht zwangsläufig zu schnell oder auch nur schnell fahren. Das passiert zum Beispiel bei Unaufmerksamkeit auch im Schritttempo. Zum anderen war sehr wahrscheinlich niemand aus den Fediverse dabei, hier eine Schuldzuweisungen zu machen, ist also etwas schwierig.
Darüber hinaus ist der Artikel bei mir am Handy nicht einmal 20 Zeilen lang und kann damit schnell gelesen werden. Aus dem letzten Satz geht hervor, dass natürlich auch die Untersuchung zum Ergebnis kommen kann, die Fahrerin würde die Schuld treffen.
Die Verkehrspolizei Tübingen hat die Ermittlungen zum Unfallhergang und zu einer möglichen Verletzung der Aufsichtspflicht aufgenommen.
Im Schritttempo ist eine schwere Verletzung aber nahzu ausgeschlossen. Im Artikel steht nicht, dass das Kind überfahren wurde, sondern es erwähnt die Verletzung mit dem Sturz zu Boden. Sofern das Kind nicht überrollt wurde muss das Auto also mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit gefahren sein.
Auch bei Stürzen aus dem Stand kann es zum Beispiel durch Kopfverletzungen zu tödlichen oder lebensgefährlichen Verletzungen kommen, auch bei Erwachsenen. Die Schwere der Verletzung kann, muss aber nicht mit der Geschwindigkeit des Wagen in Zusammenhang stehen.
Ja, aber dreijährige Kinder sind meist sehr viel robuster als Erwachsene, da der Fall deutlich geringer ist. Da muss der Fall sehr unglücklich sein, damit etwas passier, z.B. auf die Bordsteinkante.
Zum anderen war sehr wahrscheinlich niemand aus den Fediverse dabei, hier eine Schuldzuweisungen zu machen, ist also etwas schwierig.
Daher kam doch die Frage, ob die Polizei auch gegen die Fahrerin ermittelt. Das ist das reguläre Vorgehen bei solchen Vorfällen. Aber das wird von der Exekutive auch gern mal unterlassen, weswegen die Frage berechtigt ist. Polizei und Staatsanwaltschaft sind ja leider auch größtenteils Car-Brains.
Würde Dir gerne widersprechen, aber wie man ein überblicksmäßig so schlecht designtes Elektroauto ohne serienmäßige Rückfahrkamera in den Handel bringen darf ist unglaublich.
Doch ein bisschen muss ich Dir widersprechen. Elektroautos sind bekannt für ihre massiven gerade für kleine Kinder unberechenbaren beschleunigungssprünge. Anzunehmen das das hier nicht der Fall ist, finde ich ebenfalls ein bisschen weit hergeholt.
Und der einzige Discounter in Walddorfhäslach ist nen Netto. Wenn ich mir da den Parkplatz anschaue, ist das eine ebene, maximal übersichtliche Betonwüste. Wie man da auch nen Kind übersehen kann, ist mir unverständlich.
Dazu möchte ich anmerken, ich bin noch nie ein Elektrokfz gefahren, geschweige denn einen ID, weder bin ich mit Beteiligten bekannt, noch kenne die örtlichen Gegebenheiten. Ich will auch nicht die Fahrerin pauschal freisprechen, ich wollte nur darauf hinweisen, erst die Untersuchung und gegebenenfalls einen Prozess abzuwarten, bevor irgendjemand vorverurteilt wird, egal ob Fahrerin, Eltern, Betreiber des Parkplatzes oder wer auch immer. Und ich hatte aufgrund der Formulierung den Eindruck, dass sehr wohl auch gegen die Fahrerin ermittelt werden könnte im Zuge der Untersuchung.
Edit: Ich bin mal einen 2024er Golf als Leihwagen gefahren, der zwar ein dickes Display hatte, aber ebenfalls keine Rückfahrkamera und “nur” Sensoren. Scheint das typische Ding der deutschen(?) Automobilindustrie zusein, wirklich fast alles, was über Sitze und wenig mehr hinausgeht, in Aufpreisoptionen anzubieten. Egal ob es nun der Sicherheit von Menschen im oder außerhalb des Kfz zuträglich wäre.
Ich weiß auch nicht, ob das Kind frontal, seitlich oder rückseitig getroffen wurde.
Wenn man so unaufmerksam ist, dass man jemandem im Schrittempo überfährt, dann sollte man sein Auto schnellstmöglich verkaufen, und den Führerschein abgeben.
Als Vater eines fünfjährigen Kindes kann ich das bestätigen.
Man steht am Herd, rührt einmal in der Pfanne und wenn man sich umdreht, stolpert man über das Kind, das eine Sekunde vorher noch drei Zimmer entfernt war.
Dem würde ich zustimmen, falls das Kind nicht im Toten Winkel war. Darüber hinaus klingt es im Artikel für mich nicht danach, dass das Kind überrollt wurde, aber ich habe auch keine weiteren Informationen, die über die wenigen Sätze hinaus gehen.
Unfälle geschehen schnell und unvorhergesehen, vieles kann da geschehen sein. Waren beide Eltern anwesend, vergleicht nur einer, waren sie abgelenkt, durchs Handy, den Einkauf in den Wagen laden, vielleicht ist gerade ein Getränk umgekippt, der Fahrerin kann eine Wespe durch die offene Scheibe in den Waffen geflogen sein, vielleicht war sie auch gerade auf Social Media oder oder. Ich wünsche dem Kind eine schnelle und vollständige Genesung und den Erwachsenen, ob nun schuldig oder nicht, dass sie in Zukunft aufmerksamer sind.
Um etwas oder jemanden zu übersehen, muss man nicht zwangsläufig zu schnell oder auch nur schnell fahren. Das passiert zum Beispiel bei Unaufmerksamkeit auch im Schritttempo. Zum anderen war sehr wahrscheinlich niemand aus den Fediverse dabei, hier eine Schuldzuweisungen zu machen, ist also etwas schwierig.
Darüber hinaus ist der Artikel bei mir am Handy nicht einmal 20 Zeilen lang und kann damit schnell gelesen werden. Aus dem letzten Satz geht hervor, dass natürlich auch die Untersuchung zum Ergebnis kommen kann, die Fahrerin würde die Schuld treffen.
Im Schritttempo ist eine schwere Verletzung aber nahzu ausgeschlossen. Im Artikel steht nicht, dass das Kind überfahren wurde, sondern es erwähnt die Verletzung mit dem Sturz zu Boden. Sofern das Kind nicht überrollt wurde muss das Auto also mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit gefahren sein.
Auch bei Stürzen aus dem Stand kann es zum Beispiel durch Kopfverletzungen zu tödlichen oder lebensgefährlichen Verletzungen kommen, auch bei Erwachsenen. Die Schwere der Verletzung kann, muss aber nicht mit der Geschwindigkeit des Wagen in Zusammenhang stehen.
Ja, aber dreijährige Kinder sind meist sehr viel robuster als Erwachsene, da der Fall deutlich geringer ist. Da muss der Fall sehr unglücklich sein, damit etwas passier, z.B. auf die Bordsteinkante.
Daher kam doch die Frage, ob die Polizei auch gegen die Fahrerin ermittelt. Das ist das reguläre Vorgehen bei solchen Vorfällen. Aber das wird von der Exekutive auch gern mal unterlassen, weswegen die Frage berechtigt ist. Polizei und Staatsanwaltschaft sind ja leider auch größtenteils Car-Brains.
Würde Dir gerne widersprechen, aber wie man ein überblicksmäßig so schlecht designtes Elektroauto ohne serienmäßige Rückfahrkamera in den Handel bringen darf ist unglaublich.
Doch ein bisschen muss ich Dir widersprechen. Elektroautos sind bekannt für ihre massiven gerade für kleine Kinder unberechenbaren beschleunigungssprünge. Anzunehmen das das hier nicht der Fall ist, finde ich ebenfalls ein bisschen weit hergeholt.
Und der einzige Discounter in Walddorfhäslach ist nen Netto. Wenn ich mir da den Parkplatz anschaue, ist das eine ebene, maximal übersichtliche Betonwüste. Wie man da auch nen Kind übersehen kann, ist mir unverständlich.
Dazu möchte ich anmerken, ich bin noch nie ein Elektrokfz gefahren, geschweige denn einen ID, weder bin ich mit Beteiligten bekannt, noch kenne die örtlichen Gegebenheiten. Ich will auch nicht die Fahrerin pauschal freisprechen, ich wollte nur darauf hinweisen, erst die Untersuchung und gegebenenfalls einen Prozess abzuwarten, bevor irgendjemand vorverurteilt wird, egal ob Fahrerin, Eltern, Betreiber des Parkplatzes oder wer auch immer. Und ich hatte aufgrund der Formulierung den Eindruck, dass sehr wohl auch gegen die Fahrerin ermittelt werden könnte im Zuge der Untersuchung.
Edit: Ich bin mal einen 2024er Golf als Leihwagen gefahren, der zwar ein dickes Display hatte, aber ebenfalls keine Rückfahrkamera und “nur” Sensoren. Scheint das typische Ding der deutschen(?) Automobilindustrie zusein, wirklich fast alles, was über Sitze und wenig mehr hinausgeht, in Aufpreisoptionen anzubieten. Egal ob es nun der Sicherheit von Menschen im oder außerhalb des Kfz zuträglich wäre.
Ich weiß auch nicht, ob das Kind frontal, seitlich oder rückseitig getroffen wurde.
Wenn man so unaufmerksam ist, dass man jemandem im Schrittempo überfährt, dann sollte man sein Auto schnellstmöglich verkaufen, und den Führerschein abgeben.
Auch PKW haben tote Winkel. Dreijährige sind nicht groß genug, um sie im Bereich der Anhängerkupplung zu sehen.
Dreijährige wachsen bekanntlich senkrecht aus dem Asphalt…
Als Vater eines fünfjährigen Kindes kann ich das bestätigen.
Man steht am Herd, rührt einmal in der Pfanne und wenn man sich umdreht, stolpert man über das Kind, das eine Sekunde vorher noch drei Zimmer entfernt war.
Dem würde ich zustimmen, falls das Kind nicht im Toten Winkel war. Darüber hinaus klingt es im Artikel für mich nicht danach, dass das Kind überrollt wurde, aber ich habe auch keine weiteren Informationen, die über die wenigen Sätze hinaus gehen.
Unfälle geschehen schnell und unvorhergesehen, vieles kann da geschehen sein. Waren beide Eltern anwesend, vergleicht nur einer, waren sie abgelenkt, durchs Handy, den Einkauf in den Wagen laden, vielleicht ist gerade ein Getränk umgekippt, der Fahrerin kann eine Wespe durch die offene Scheibe in den Waffen geflogen sein, vielleicht war sie auch gerade auf Social Media oder oder. Ich wünsche dem Kind eine schnelle und vollständige Genesung und den Erwachsenen, ob nun schuldig oder nicht, dass sie in Zukunft aufmerksamer sind.