Darf ein Likör, der kein Ei enthält, mit dem Hinweis “Likör ohne Ei” beworben werden? Mit dieser ungewöhnlichen Frage hat sich das Landgericht Kiel befasst - und entschieden: Der Name ist zulässig.
Darf ein Likör, der kein Ei enthält, mit dem Hinweis “Likör ohne Ei” beworben werden? Mit dieser ungewöhnlichen Frage hat sich das Landgericht Kiel befasst - und entschieden: Der Name ist zulässig.
Sind halt nicht alle, und das Zeug sieht auch cremig aus, wie Eierlikör.